TAKKT AG
 

DGAP-PVR News vom 08.08.2013

TAKKT AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung. Korrektur der Stimmrechtsmitteilungen vom 26. Januar 2012.

TAKKT AG 

08.08.2013 18:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 06. August 2013 hat uns die Jupiter Unit Trust Managers Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 16. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,73% (dies entspricht 1.790.912 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Unit Trust Managers Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Asset Management Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Jupiter Asset Management Limited 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen und 2,03% (dies entspricht 1.334.645 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Investment Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Investment Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Knightsbridge Asset Management Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Knightsbridge Asset Management Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Asset Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Asset Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Fund Management Group Limited, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Fund Management Group Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Weiterhin hat uns am 06. August 2013 die Jupiter Fund Management PLC, London, Großbritannien, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TAKKT AG, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, Deutschland, am 20. Januar 2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96% (dies entspricht 1.939.607 Stimmrechten) betrug. Alle diese Stimmrechte sind der Jupiter Fund Management PLC nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.



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