TAG Immobilien AG
 

DGAP-PVR News vom 25.07.2013

TAG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TAG Immobilien AG 

25.07.2013 12:35

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1) Die 
- Sun Life Financial Inc., Toronto, Canada
- Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Canada - Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA
- Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA - Sun Life Finacial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA - Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA
 
haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
 
* Die Meldepflichtigen selbst halten direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.  
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
* Die Meldepflichtigen beabsichtigen derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass eine Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann den Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.  
* Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.  
* Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.  
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel oder Fremdmittel, die die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen haben. Alle Stimmrechte wurden vollständig zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG)(10,01% der Stimmrechte).

2) Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA  
hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
 
* Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.  
* Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.  
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.  
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.  
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel oder Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG(1,07% der Stimmrechte), bzw. nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (8,94% der Stimmrechte) (insgesamt 10,01% der Stimmrechte).



25.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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              20457 Hamburg
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