Softing AG
 

DGAP-PVR News vom 07.05.2010

Softing AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Softing AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
07.05.2010 11:57

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Die Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tage 20,05% (das entspricht 1.130.132 Stimmrechten) beträgt. 17,00% der Stimmrechte (das entspricht 958.205 Stimmrechten) werden der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer von Frau Sonia Trier, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

Die Steinbeis Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tage 20,05% (das entspricht 1.130.132 Stimmrechten) beträgt. Davon werden der Steinbeis Verwaltungs-GmbH 3,05% das entspricht 171.927 Stimmrechten) von der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 17,00% der Stimmrechte (das entspricht 958.205 Stimmrechten) werden der Steinbeis Verwaltungs-GmbH von Frau Sonia Trier, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.
Die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tage 20,05% (das entspricht 1.130.132 Stimmrechten) beträgt. Davon werden der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung 3,05% (das entspricht 171.927 Stimmrechten) von der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer und Steinbeis Verwaltungs-GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 17,00% der Stimmrechte (das entspricht 958.205 Stimmrechten) werden der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung von Frau Sonia Trier, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

Prof. Dr. Joachim Goll, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tage 21,39% (das entspricht 1.205.785 Stimmrechten) beträgt. 17,26% der Stimmrechte (das entspricht 973.205 Stimmrechten) werden Prof. Dr. Joachim Goll von Frau Sonia Trier, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.

Herr Ulrich Goll, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tage 19,04% (das entspricht 1.073.205 Stimmrechten) beträgt. 17,26% der Stimmrechte (das entspricht 973.205 Stimmrechten) werden Herrn Ulrich Goll von Frau Sonia Trier, Deutschland, nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.
Frau Sonia Trier, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 07. Mai 2010 die Schwellen von 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tage 26,21% (das entspricht 1.477.712 Stimmrechten) beträgt. Davon werden Frau Sonia Trier 8,95% (504.507 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Softing AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Prof. Dr. Joachim Goll, Deutschland, Herrn Ulrich Goll, Deutschland und Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, Deutschland.

Haar, im Mai 2010
Der Vorstand



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