Singulus Technologies AG
 

DGAP-PVR News vom 22.03.2010

SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Korrektur zur Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung am 19.03.2010, 14.50 Uhr

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) am 19.03.2010, 14.50 Uhr
22.03.2010 11:36

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Korrektur der Veröffentlichung am 19.03.2010, 14.50 Uhr
Die Deutsche Bank AG, London, England hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, 24 WpHG in Verbindung mit Paragraph 32(2) InvG am 17.03.2010 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihres Tochterunternehmens DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland, an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 am 11.03.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,532% (das entspricht 1450000 Stimmrechten) betragen hat.



22.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  SINGULUS TECHNOLOGIES AG
              Hanauer Landstrasse 103
              63796 Kahl am Main
              Deutschland
Internet:     www.singulus.de
 
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