Singulus Technologies AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 04.03.2010

SINGULUS TECHNOLOGIES beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Kapitalerhöhung
04.03.2010 20:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

SINGULUS TECHNOLOGIES beschließt 
Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital
Kahl am Main, 04.03.2010 - Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 EUR, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 EUR, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 EUR auf bis zu 41.050.111 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Ausgegeben werden sollen bis zu 3.694.640 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen. Die bis zu 3.694.640 neuen Stammaktien werden im Wege des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens deutschen und internationalen institutionellen Investoren angeboten.
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen zur Finanzierung des weiteren Wachstums, für die Entwicklung neuer Produkte im Solarbereich und zu einem geringeren Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden.
Die Frankfurter Investmentbank equinet AG fungiert bei der Transaktion als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890
Kontakt: 

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 6188 440 612,
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 6181 98280 20/ +49, (0) 170 9202924

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