Singulus Technologies AG
 

DGAP-PVR News vom 02.03.2007

SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 1. März 2007 gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. März 2007 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 2,96 % beträgt, was 1.033.831 Stimmrechten entspricht.
Davon hält die Universal-Investment-Gesellschaft mbH 2,87 % direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) werden ihr 0,09 % zugerechnet, was 30.000 Stimmrechten entspricht.

Kahl am Main, März 2007

Der Vorstand

SINGULUS TECHNOLOGIES AG 
Hanauer Landstraße 103 
63796 Kahl am Main 
Deutschland

DGAP 02.03.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SINGULUS TECHNOLOGIES AG
              Hanauer Landstrasse 103
              63796 Kahl am Main Deutschland
www:          www.singulus.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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