Singulus Technologies AG
 

DGAP-News News vom 22.09.2016

SINGULUS TECHNOLOGIES bietet neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht an

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

2016-09-22 / 16:12
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SINGULUS TECHNOLOGIES bietet neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht an

- Bezugsangebot wurde am 21. September 2016 veröffentlicht

- Bezugspreis beträgt EUR 3,25 pro neuer Aktie

- Bezugsfrist von 22. September 2016 bis einschließlich 5. Oktober 2016

Kahl am Main, 22. September 2016 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass sie am 21. September 2016 das Bezugsangebot im Bundesanzeiger und auf ihrer Homepage unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html veröffentlich hat.

Im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung bietet SINGULUS TECHNOLOGIES 2.021.938 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 3,25 pro neuer Aktie an. Die neuen Aktien werden allen Aktionären im Bezugsverhältnis von 3 : 1 angeboten, d.h. für drei bestehende Aktien kann eine neue Aktie der Gesellschaft bezogen werden. Alle Aktionäre können ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom 22. September 2016 bis einschließlich 5. Oktober 2016 über ihre jeweilige Depotbank auszuüben. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 voll gewinnanteilberechtigt.

Den Aktionären der Gesellschaft wird über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der Gesellschaft können die Mehrbezugsrechtsoption innerhalb der Bezugsfrist über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle ausüben.

Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: "Die Barkapitalerhöhung ist der letzte Schritt der finanziellen Restrukturierung, die damit erfolgreich abgeschlossen wurde. Wir sind unseres Erachtens für eine erfolgreiche Zukunft gut aufgestellt. Mit dem Abschluss des Großauftrages für CIGS Produktionsmaschinen haben wir, insbesondere im Solarmarkt, einen wichtigen Erfolg erzielen können".

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 11. Oktober 2016 erfolgen. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft (ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X) ist für den 12. Oktober 2016 geplant.

Nähere Einzelheiten zur Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem für die Bezugsrechtskapitalerhöhung erstellten und am 20. September 2016 von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt der SINGULUS TECHNOLOGIES entnommen werden. Den Wertpapierprospekt sowie das komplette Bezugsangebot finden Sie auf der Homepage von SINGULUS TECHNOLOGIES unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html.

SINGULUS TECHNOLOGIES - Innovationen für neue Technologien

SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Einsatzgebiete der von SINGULUS TECHNOLOGIES gebauten Maschinen liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Reinigungs- und Ätzverfahren sowie der thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Maschinen, Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main,
Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Neue Schuldverschreibungen: WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Singulus Technologies AG (die 'Gesellschaft') in den USA oder in einem anderen Land oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den USA oder in einem anderen Land abzugeben. Diese Mitteilung darf nicht mittelbar oder unmittelbar in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika veröffentlicht, verteilt oder dorthin übermittelt werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden weder nach dem Securities Act noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen. Ein mögliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts.



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