Singulus Technologies AG
 

DGAP-News News vom 28.06.2016

SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Kostenfreier Bezug der neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen über Erwerbsangebot

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

2016-06-28 / 19:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Presseinformation

Kostenfreier Bezug der neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen über Erwerbsangebot

- Anleihegläubigern wurden bereits die Erwerbsrechte auf neue Aktien und auf neue Schuldverschreibungen in ihr Depot gebucht

- Ausübung der Erwerbsrechte ist zwingend erforderlich, um neue Aktien und neue Schuldverschreibungen zu erhalten

- Bezug der neuen Wertpapiere durch kostenfreien Umtausch der Erwerbsrechte in neue Aktien und neue Schuldverschreibungen

- Frist für die Ausübung der Erwerbsrechte vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils einschließlich)

Kahl am Main, 28. Juni 2016. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) hat das Erwerbsangebot für den kostenfreien Bezug neuer Aktien und neuer Schuldverschreibungen bezüglich Schuldverschreibungen mit WKN A1MASJ / ISIN DE000A1MASJ4 der SINGULUS TECHNOLOGIES auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Das Erwerbsangebot sieht vor, dass Anleihegläubiger ohne weitere Zuzahlung für jede alte SINGULUS-Schuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (einschließlich sämtlicher Nebenforderungen) sechsundneunzig (96) neue Aktien und zwei (2) neue Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100,00 bekommen. Verzichtet der bisherige Anleihegläubiger auf die Ausübung der kostenfreien Erwerbsrechte oder übt diese nicht fristgemäß aus, verbleiben diese zunächst im Depot und werden durch die Abwicklungsstelle und den gemeinsamen Vertreter verwertet. Dem Anleihegläubiger wird ein eventueller Barausgleich ausgeschüttet. Es ist derzeit unklar, zu welchem Kurs die Erwerbsrechte verwertet werden können, der Barausgleich kann daher sehr gering sein.

Die SINGULUS-Schuldverschreibungen wurden entsprechend des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 bereits am 23. Juni 2016 aus den Depots der Anleihegläubiger ausgebucht und dafür Erwerbsrechte auf neue Aktien und neue Schuldverschreibungen eingebucht.

Um die kostenfreien Erwerbsrechte auszuüben und die neuen Aktien und/oder neuen Schuldverschreibungen zu erhalten, müssen Anleihegläubiger sich innerhalb der Erwerbsfrist an ihre Depotbank wenden und entsprechende Anweisungen erteilen.

Die Erwerbsfrist läuft vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils einschließlich). Die Ausübung des Erwerbsrechtes ist nur dann fristgemäß, wenn die Umbuchung der Erwerbsrechte bis zum Ablauf der Erwerbsfrist erfolgt ist.

Für den Anleihegläubiger fallen nur Depotgebühren und Bankspesen für die Ausübung an.

Sofern Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte auf neue Aktien und/oder neue Schuldverschreibungen nicht oder nicht fristgemäß ausüben, werden diese durch die ODDO SEYDLER BANK AG anderen Anleihegläubigern, Aktionären der Gesellschaft und Dritten zum Kauf angeboten. Diese können über die Internetseite der Gesellschaft (http://www.singulus.de/de/investor-relations.html) während der Bezugsfrist vom 29. Juni 2016 bis zum 15. Juli 2016 (jeweils einschließlich) entsprechende Kaufangebote abgeben. Der Kaufpreis für die Verwertungsaktien und Verwertungsschuldverschreibungen wird nach Ende der Bezugsfrist, am 18. Juli 2016, festgelegt und veröffentlicht. Die Kaufangebote können jeweils separat für nicht durch die Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsangebots erworbene neue Aktien und neu Schuldverschreibungen eingereicht werden.

Ein Handel der Erwerbsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Abwicklungsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist für die Erwerbsrechte ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Erwerbsrechte über die Börse ist daher nicht möglich. Die Erwerbsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

Das Erwerbsangebot erfolgt auf Grundlage des am 27. Juni 2016 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften und gebilligten Wertpapierprospekts betreffend die Neuen Aktien und die Neuen Schuldverschreibungen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html erhältlich. Etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Geplanter zeitlicher Ablauf

- Der Wertpapierprospekt wurde am 27. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht

- Das Erwerbsrecht auf neue Aktien und neue Schuldverschreibungen kann in dem Zeitraum vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils einschließlich) ausgeübt werden.

- Angebote auf den Erwerb von neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen, die nicht durch die Anleihegläubiger erworben wurden, können in der Bezugsfrist vom 29. Juni 2016 bis zum 15. Juli 2016 (jeweils einschließlich) abgegeben werden.

- Am 18. Juli 2016 wird voraussichtlich der Preis für die nicht durch die Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsangebots erworben neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen festgelegt und veröffentlicht.

- Daran schließt sich ein Widerrufsrecht von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des festgelegten Erwerbspreises an.

- Der Widerruf ist an die ODDO SEYDLER BANK AG in Textform zu richten. Ein Formular für den Widerruf ist auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

- Die Lieferung der erworbenen neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am
21. Juli 2016.

- Die Lieferung der erworbenen neuen Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 22. Juli 2016.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de



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