Singulus Technologies AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 21.12.2015

SINGULUS beschließt Restrukturierungskonzept und kündigt weitere Anleihegläubigerversammlung und eine außerordentlichen Hauptversammlung sowie die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen Anleihen an

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe/Hauptversammlung
21.12.2015 20:11

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

SINGULUS TECHNOLOGIES beschließt Restrukturierungskonzept und kündigt Einladung zu einer weiteren Anleihegläubigerversammlung und einer außerordentlichen Hauptversammlung sowie die Veräußerung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Schuldverschreibungen an
Kahl am Main, 21. Dezember 2015 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ("SINGULUS") hat mit dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 eine Einigung auf die Struktur des Konzepts zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft erzielt. Zu den Details des Besicherungskonzepts sowie zur Höhe des Zinssatzes für die im Zuge der Restrukturierung neu auszugebende besicherte Anleihe wird die Gesellschaft noch mit dem gemeinsamen Vertreter verhandeln. Insoweit wurde noch keine Einigung erzielt. Aufsichtsrat und Vorstand haben am 21. Dezember 2015 beschlossen, eine Anleihegläubigerversammlung und eine außerordentliche Hauptversammlung zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts einzuberufen.
SINGULUS wird die Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ) (die "SINGULUS-Anleihe") zu einer Anleihegläubigerversammlung am 18. Januar 2016 in Frankfurt am Main einladen (die "Gläubigerversammlung").
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft (ISIN: DE 0007238909 / WKN: 723890) ist für den 16. Februar 2016 in Frankfurt am Main geplant.
Im Rahmen der für den 18. Januar 2016 vorgesehenen Gläubigerversammlung wird die Gesellschaft den Anleihegläubigern vorschlagen, die Übertragung der Schuldverschreibungen an ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle gegen die Gewährung von Erwerbsrechten zu beschließen. Für jede Schuldverschreibung erhält der Anleihegläubiger demnach (i) ein Recht zum Erwerb von entweder 96 neuen Aktien an der Gesellschaft oder (nach seiner Wahl) einem Barausgleich, dessen Höhe sich nach dem Erlös richtet, den die Abwicklungsstelle bei Verwertung der nicht erworbenen neuen Aktien erzielt, sowie (ii) ein Recht zum Erwerb von entweder zwei Inhaber- Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 100 einer von der Gesellschaft neu zu begebenden besicherten Anleihe oder (nach seiner Wahl) einem Barausgleich, dessen Höhe sich nach dem Erlös richtet, den die Abwicklungsstelle bei Verwertung der nicht erworbenen neuen Inhaber-Teilschuldverschreibungen erzielt. Die neue besicherte Anleihe soll einen Gesamtnennwert von EUR 12.000.000,00 und eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie wird mit 3 % jährlich verzinst und ist halbjährlich durch die Gesellschaft kündbar. Zugleich erhöht sich der Rückzahlungsbetrag halbjährlich um je 1,5% auf maximal 115 % im Zeitpunkt der Endfälligkeit.
Im Fall der Umsetzung des Umtauschbeschlusses würde die Hauptforderung zusammen mit der aufgelaufenen Zinsforderung aus den Schuldverschreibungen im Zuge der Einbringung in die Gesellschaft als Sacheinlage erlöschen.
Die Gläubigerversammlung soll im Wesentlichen zu folgenden weiteren Tagesordnungspunkten Beschluss fassen: (i) Stundung der Zinsansprüche aus der SINGULUS-Anleihe bis zum 23. März 2017, (ii) Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte bis zum 23. März 2017 sowie (iii) Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, insbesondere die Stundung der Zinsansprüche und den Verzicht auf Kündigungsrechte zu erklären, die Details des Sicherheitenpakets sowie eine Erhöhung des Zinssatzes für die neue Anleihe auf bis zu 4 % jährlich mit der Gesellschaft zu verhandeln und zu vereinbaren.

Zur Umsetzung des Umtauschbeschlusses der Anleihegläubiger werden Vorstand und Aufsichtsrat der für den 16. Februar 2016 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung verschiedene Kapitalmaßnahmen vorschlagen.

Zunächst soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 48.930.314,00, eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00, durch Einziehung von 74 unentgeltlich von einem Aktionär der Gesellschaft angedienten Aktien um EUR 74,00 reduziert und anschließend im Verhältnis von 160:1 im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien auf EUR 305.814,00 herabgesetzt werden.

Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um EUR 5.760.000,00 durch Ausgabe von 5.760.000 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der derzeitigen Aktionäre vorgesehen. Der Gegenstand der Sacheinlage sind sämtliche Ansprüche aus den Schuldverschreibungen der SINGULUS-Anleihe. Als weitere Gegenleistung neben der Ausgabe der neuen Aktien begibt die Gesellschaft die neue Anleihe. Nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung bleiben die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft mit rund 5 % an der Gesellschaft beteiligt.
Zur Wiederherstellung einer soliden Eigenkapitalbasis und Zuführung von liquiden Mitteln ist nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung eine Barkapitalerhöhung geplant. Das Grundkapital der Gesellschaft von dann EUR 6.065.814,00 soll im Zuge dessen um weitere bis zu EUR 2.021.938,00 auf bis zu EUR 8.087.752,00 durch Ausgabe von bis zu 2.021.938 neuen Aktien im Nennwert von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sollen allen Aktionären, einschließlich der Aktionäre, die ihre Aktionärsstellung erst infolge der Sachkapitalerhöhung erhalten haben, im Verhältnis 1:3 (neue zu alten Aktien) zum Bezug angeboten werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der derzeitigen Aktionäre wird im Übrigen höchstvorsorglich teilweise ausgeschlossen. Der Vorstand setzt den Bezugspreis für die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation, des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft vor Veröffentlichung des Bezugsangebots, eines angemessenen Abschlags gegenüber dem Börsenkurs und des angestrebten Volumens der Barkapitalerhöhung fest.
Der Vollzug der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung bzw. der Hauptversammlung sowie des Eintritts weiterer Vollzugsbedingungen. Alle Angaben sind damit vorläufig. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft geht davon aus, dass bis Mitte Februar 2016 die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlung und der Hauptversammlung erreicht werden können. Der Vollzug der einzelnen Maßnahmen kann nach Einschätzung des Vorstands voraussichtlich im Zeitraum von Juli bis August 2016 erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft haben heute ferner beschlossen, die selbst gehaltenen 5.241 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der SINGULUS Anleihe (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ) an einen Investor zu veräußern und diesbzgl. mit einem Investor eine Einigung erzielt. Diese Schuldverschreibungen waren im Rahmen eines mehrfach verlängerten Anleihe-Rückkaufprogramms seit 2012 durch die Gesellschaft zurückerworben worden. Der Investor wird damit nach Abwicklung des Verkaufs über rund 8,7 % des Gesamtnennbetrags der SINGULUS-Anleihe verfügen. Er hat in den bisherigen Gesprächen zum Ausdruck gebracht, dass er den von der Gesellschaft angestoßenen Prozess zur Anleiherestrukturierung konstruktiv begleiten möchte.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main,
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Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de


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