Singulus Technologies AG
 

DGAP-News News vom 15.10.2015

SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

2015-10-15 / 17:00


Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

* Wahl des gemeinsamen Vertreters und dessen weitergehende Ermächtigung
* Vorübergehender Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte
* Anmeldung bis zum 26. Oktober 2015 erforderlich

Kahl am Main, 15. Oktober 2015: Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft lädt die Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ) am 29. Oktober 2015 zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung nach Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen insbesondere die Bestellung und besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger und der vorübergehende Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte bis zum 31. Dezember 2016.

Die zweite Anleihegläubigerversammlung wird im Hinblick auf die Bestellung des gemeinsamen Vertreters in jedem Fall beschlussfähig sein. Die geplante besondere Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters und der vorübergehende Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte setzen hingegen voraus, dass die auf der Versammlung anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten und diesen Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte zustimmen.

Für die Teilnahme an der Versammlung ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 26. Oktober 2015 erforderlich. Dies gilt auch für die Anleihegläubiger, die sich bereits zur ersten Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015 angemeldet hatten. Auch bedarf es eines neuen Depotnachweises mit Sperrvermerk. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung finden sich auf der Homepage der Gesellschaft (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung". Zudem steht Anleihegläubigern eine Hotline der Anmeldestelle von HCE Haubrok AG unter 089/21027-222 zu den üblichen Geschäftszeiten für Rückfragen zum Prozedere der Anmeldung, Vollmachtserteilung und Beibringung des Depotnachweises zur Verfügung.

SINGULUS TECHNOLOGIES Profil
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt innovative Technologien für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES zielt auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen. Diese liegen bei verfahrenstechnischem und naturwissenschaftlichem Lösungen, kombiniert mit Know-how im Maschinen- und Anlagenbau. Die Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES liegt in der Vakuum-Dünnschichttechnik, der Plasmatechnik, der nasschemischen Verfahrenstechnik sowie bei thermischen Prozesstechniken.

SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet daran, diese Expertise in den Stammsegmenten auszubauen und in neue Anwendungsbereiche zu übertragen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: +49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 1709202924





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