Singulus Technologies AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 20.06.2011

SINGULUS TECHNOLOGIES AG schließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
20.06.2011 15:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


SINGULUS TECHNOLOGIES AG schließt 
Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab
Kahl am Main, 20. Juni 2011 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) hat die Kapitalerhöhung um insgesamt 7.880.203 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2011 gegen Bareinlagen erfolgreich abgeschlossen.
 
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rd. EUR 26,0 Mio. brutto dienen im Wesentlichen der Finanzierung des Wachstums im Segment Solar und sind zu einem geringeren Teil für Sondertilgungen von Finanzverbindlichkeiten.

Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, die am 22. Juni 2011 erwartet wird, erhöht sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 48.930.314 Stück. Die Lieferung und Abrechnung der neuen Aktien wird voraussichtlich am Freitag, den 24. Juni 2011, frühestens jedoch nach deren Börsenzulassung, erfolgen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 Kontakt: 
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 96090279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 6181 98280 20/ +49, (0) 170 9202924

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

NOT FOR RELEASE, DISTRIBUTION OR PUBLICATION, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES OF AMERICA, CANADA, JAPAN AND AUSTRALIA.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung wurde allein zu Informationszwecken erstellt und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Aktien werden in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten, soweit dies den Emittenten verpflichten würde, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument zu veröffentlichen oder eine Registrierung vorzunehmen. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf von Aktien können in bestimmten Jurisdiktionen rechtlich beschränkt oder verboten sein. Jeder Leser dieser Veröffentlichung sollte sich daher selbst vergewissern, alle solche Restriktionen einzuhalten.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von 'U.S. persons' angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet oder dorthin übermittelt werden oder in andere Jursidiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, und dürfen nicht an 'U.S. persons' oder Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den USA versandt werden. In den USA wird kein Angebot von Aktien unternommen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.

In Großbritannien ist diese Veröffentlichung nur für die Verbreitung an (i) Personen, die professionelle Erfahrung in Anlagen betreffenden Angelegenheiten haben, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) ('Hochvermögende Gesellschaften', nicht inkorporierte Vereinigungen etc.) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 fallen, oder (iii) andere Personen bestimmt, denen sie rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (wobei diese Personen zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet werden). Diese Veröffentlichung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht im Vertrauen auf diese Veröffentlichung handeln. Jegliche Anlage oder Anlageaktivität, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.


20.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  SINGULUS TECHNOLOGIES AG
              Hanauer Landstrasse 103
              63796 Kahl am Main
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)1709202924
Fax:          +49 (0)6188 440-110
E-Mail:       bernhard.krause@go-metacom.de
Internet:     www.singulus.de
ISIN:         DE0007238909
WKN:          723890
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart  
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



Zurück

powered by