RIB Software GmbH
 

DGAP-Ad-hoc News vom 22.04.2013

RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

RIB Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
22.04.2013 11:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf
RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
Stuttgart, 22. April 2013 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN DE000A0Z2XN6) hat heute beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft fortzusetzen.

Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien entspricht.

Das Rückkaufprogramm war zunächst bis zum 15. April 2013 befristet und ist auf 1 Mio. Aktien begrenzt. Nachdem bis zum 15. April 2013 bereits 389.573 Aktien zurückgekauft worden sind, beschränkt sich das Restvolumen des Programms auf weitere 610.427 Aktien. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je Aktie darf den nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu ermittelnden Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 genannten Zwecken verwendet werden, insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder zur Bedienung von Rechten aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig informieren.


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