RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 23.04.2007

RHÖN-KLINIKUM AG: Vortsclag an Ordentliche Hauptversammlung zur Kapitalerhöhung

RHÖN-KLINIKUM AG / Kapitalerhöhung/Absichtserklärung
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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- AD-HOC-MELDUNG -   

RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a.d.Saale:

Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Neueinteilung des Grundkapitals vorgesehen (Aktiensplit)
 
Bad Neustadt a.d.Saale, den 23. April 2007 ----- Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinsam beschlossen, auf der am 31. Mai 2007 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären folgende Vorschläge zur Abstimmung zu unterbreiten und dies in der heutigen Einladung veröffentlicht.

Unter Ziff. 9 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)

Die Gesellschaft verfügt über Kapital- und Gewinnrücklagen in nennenswerter Höhe. Zur Sicherung einer langfristig orientierten Unternehmensstrategie und zur nachhaltigen Verbreiterung der Grundkapitalbasis hält es die Verwaltung für zweckmäßig, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln angemessen zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.840.000,-- € wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 207.360.000,-- € auf 259.200.000,-- € erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von 207.360.000,-- € der in der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2006 unter Gewinnrücklage ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien; ihr wird die festgestellte Jahresbilanz zum 31.Dezember 2006, die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, versehen ist, zugrunde gelegt.

b)§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) wird mit Wirkung der Eintragung des vorstehenden Kapitalerhöhungsbeschlusses wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 259.200.000,-- € (in Worten: zweihundertneunundfünfzig Millionen zweihunderttausend Euro).'
Unter Ziff. 10 der Tagesordnungspunkte: Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)

Nach Beschluss und Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das Grundkapital der Gesellschaft 259.200.000,-- € betragen und in 51.840.000 Stückaktien eingeteilt sein. Auf jede der 51.840.000 Aktien entfällt dann ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von 5,-- €.
Im Hinblick auf die Liquidität der Aktie und eine noch breitere Anlegerschaft, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2 vor. Damit verdoppelt sich die Anzahl der Aktien, ohne dass der Gesellschaft neue Mittel zugeführt werden. Ein Aktiensplit führt in der Regel dazu, dass sich der Börsenpreis für eine einzelne Aktie der Gesellschaft rechnerisch reduziert, ohne dass sich der Börsenwert des Unternehmens dadurch verringert. Nach Neueinteilung des Grundkapitals beträgt der rechnerische Anteil der einzelnen Aktie am Grundkapital 2,50 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 9 in das Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Satz 1 der Satzung in Höhe von 259.200.000,-- €, eingeteilt in 51.840.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 neu eingeteilt in 103.680.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien. An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von 5,-- € treten damit zwei Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 €.

b)Nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 9 in das Handelsregister wird § 4 Satz 2 der Satzung (Grundkapital) entsprechend dem vorstehenden Beschluss unter lit. a) geändert und wie folgt neu gefasst:

'Es ist eingeteilt in 103.680.000 Stückaktien.'

c)Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. b) vorstehende Satzungsänderung erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das Handelsregister eingetragen wurde.


Sallwey & Partner
Brigitte Sallwey
Telemannstr. 18
D-60323 Frankfurt/Main
Tel.: (+49)069-97203 628


DGAP 23.04.2007 

 
Sprache:      Deutsch
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