RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-PVR News vom 15.02.2007

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Herr Eugen Münch, wohnhaft in Deutschland, hat uns am 09.02.2007 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sich aufgrund der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien am 26.09.2005 sein Stimmrechtsanteil am Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, Deutschland verändert hat und seitdem die Schwelle von 10% unterschritten und an diesem Tag 9,74% betragen hat. Dies entspricht insgesamt 5.047.522 Stammaktien.
Der Anteil der Familie Münch (Ingeborg und Eugen Münch) am Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, liegt seit der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und aufgrund der Meldung nach § 15a WpHG vom 02.02.2007 jetzt bei insgesamt 16,20% (Eugen Münch 9,78% und Ingeborg Münch 6,42%).

Bad Neustadt a.d.Saale, im Februar 2007
Der Vorstand

DGAP 15.02.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     RHÖN-KLINIKUM AG
              Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland WWW:          www.rhoen-klinikum-ag.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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