RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 09.09.2015

RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG: RHÖN-KLINIKUM AG führt Aktienrückkauf 2015 durch, Erwerbsparameter

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
09.09.2015 10:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute mit Zustimmung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beschlossen, gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 ein öffentliches Rückkaufangebot außerhalb der Börse für bis zu 7.108.824 Stück Aktien zu unterbreiten.

Der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 25,54. Der Angebotspreis beinhaltet eine Prämie von 7 % auf den Referenzkurs von EUR 23,8733 als dem durchschnittlichen Börsenkurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots.

Die Frist zur Annahme des Rückkaufangebots der Gesellschaft beginnt am 11. September 2015, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), und endet, sofern sie nicht verlängert wird, am 8. Oktober 2014, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).

Das Andienungsverhältnis für das öffentliche Rückkaufangebot beträgt 31:3, die Inhaberschaft von 31 Aktien berechtigt einen Aktionär also zur Annahme des Rückkaufangebots für 3 Aktien. Den Aktionären stehen entsprechende Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Aktie ein Andienungsrecht beinhaltet und 31 Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückkaufangebot für 3 Aktien annehmen zu können.
Soweit Aktionäre an dem Aktienrückkauf nicht teilnehmen möchten, haben sie die Möglichkeit, ihre Andienungsrechte zu veräußern. Ebenso haben Aktionäre die Möglichkeit, zusätzliche Andienungsrechte hinzu zu erwerben, wenn sie mehr Aktien andienen möchten.

Die Andienungsrechte werden zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt der Börse München zugelassen sein und dort vom 11. September 2015 bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Auch eine außerbörsliche Übertragung der Andienungsrechte ist zulässig und möglich.
Die Baader Bank AG wird den Aktienrückkauf als Finanzinstitut begleiten.
Die zurückerworbenen Aktien dürfen von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung ausschließlich zum Zwecke der Einziehung verwendet werden.

Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen, die heute im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie in deutscher und englischer Sprache zusammen mit weiteren Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (deutsche Fassung: www.rhoen-klinikum-ag.com/aktie; englische Fassung: www.rhoen-klinikum-ag.com/share) veröffentlicht wird.
Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger
Investor Relations & Corporate Finance
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65-1318
Telefax: 09771 99-1736
Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com

Achim Struchholz
Unternehmenskommunikation
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
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Telefax: 09771 65-1820
E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com


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