RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 12.06.2014

RHÖN-KLNIKUM AG: Ad hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
12.06.2014 21:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung

nach

§ 15 Abs. 1 WpHG

Wichtigste Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

Die Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat heute u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. TOP 2 (Gewinnverwendung durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je Aktie und gegebenenfalls einer weiteren Dividende von EUR 12,08 per Aktie nur für den Fall, dass der Aktienrückerwerb nach TOP 3 nicht rechtzeitig erfolgt) wurde mit einer Mehrheit von 99,88 % angenommen. Es gab Widersprüche zum Protokoll.

2. TOP 3 (Aktienrückkauf zur Einziehung unter Herabsetzung des Grundkapitals mit einem Rückerwerbsvolumen von EUR 1.669.972.834,19) wurde mit einer Mehrheit von 99,35 % angenommen. Es gab Widersprüche zu Protokoll. Ein Erwerbsangebot erfolgt erst nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister, die sich im Fall von Anfechtungsklagen verzögern kann. Werden bis zum Ablauf des 30. November 2014 - im Fall von Anfechtungsklagen des 31. Dezember 2014 - keine Aktien im Rahmen eines Angebots angedient, entfällt der Beschluss und die entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet. Einzelheiten wie Rückerwerbspreis und Andienungsverhältnis werden bei Veröffentlichung des Angebots bekanntgegeben.

3. TOP 4 (Ermächtigung zum weiteren Erwerb eigener Aktien in Höhe von max. 10 % des maßgeblichen Grundkapitals) wurde mit einer Mehrheit von 99,63 % angenommen. Es gab Widersprüche zu Protokoll.

4. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten gewählt: Herr Stephan Holzinger, Frau Dr. Katrin Vernau, Herr Reinhard Hartl, Herr Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun. Es gab Widersprüche zum Protokoll.

5. TOP 12 (Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2013 zur Abschaffung des Mehrheitserfordernisses von mehr als 90 % für bestimmte wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse) wurde mit einer Mehrheit von 81,73 % abgelehnt. Es gab Widersprüche zum Protokoll.

Wegen der Einzelheiten der Beschlussvorschläge und dem freiwilligen Bericht des Vorstands zu den vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 beschriebenen Beschlussvorschlägen wird auf die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 verwiesen, die am 5. Mai 2014 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde. Vollständige Beschlussergebnisse werden gemäß § 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger
Investor Relations & Corporate Finance
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65-1318
Telefax: 09771 99-1736
Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com

Achim Struchholz
Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation
RHÖN-KLINIKUM AG
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