RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 05.11.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Registergericht Schweinfurt beschließt Aussetzung des Eintragungsverfahrens betreffend die Streichung der 90 %-Klausel

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
05.11.2013 16:58

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Registergericht Schweinfurt beschließt Aussetzung des Eintragungsverfahrens betreffend die Streichung der 90 %-Klausel

Am 5. November 2013 wurde die RHÖN-KLINIKUM AG informiert, dass das Amtsgericht Schweinfurt am 30 Oktober 2013 beschlossen hat, den Vollzug der Anmeldung betreffend die Eintragung der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossenen Streichung des § 17 Abs. 4, 1. Unterabsatz der Satzung (die 'Satzungsänderung') auszusetzen. Aus der Aussetzung lassen sich aus Sicht der Gesellschaft keine Rückschlüsse auf den Ausgang der gegen den satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss anhängigen Anfechtungsprozesse ableiten.

Die Gesellschaft prüft derzeit, ob sie den Beschluss des Registergerichts über die Aussetzung im Wege der sofortigen Beschwerde anfechten wird. Die Beschwerde kann nur auf die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses gerichtet werden und nicht auf eine bestimmte Entscheidung über den Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung. Die Erhebung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Aussetzungsentscheidung.
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