RHÖN-KLINIKUM AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 05.08.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Registergericht Schweinfurt teilt mit, Aussetzung des Eintragungsverfahrens betreffend die Streichung der 90 %-Klausel zu beabsichtigen

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
05.08.2013 14:59

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Registergericht Schweinfurt teilt mit, Aussetzung des Eintragungsverfahrens betreffend die Streichung der 90 %-Klausel zu beabsichtigen
Am 31. Juli 2013 wurde die RHÖN-KLINIKUM AG von dem Amtsgericht Schweinfurt darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossenen Streichung des § 17 Abs. 4, 1. Unterabsatz der Satzung (die 'Satzungsänderung') bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen den Hauptversammlungsbeschluss anhängigen Anfechtungsklagen auszusetzen. Eine endgültige Entscheidung des Registergerichts liegt noch nicht vor. Selbst im Falle einer Aussetzung ließen sich daraus aus Sicht der Gesellschaft keine Rückschlüsse auf den Ausgang der gegen den satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss anhängigen Anfechtungsprozesse ableiten.

Sofern das Registergericht das Eintragungsverfahren aussetzen sollte, ist gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde statthaft. Die Gesellschaft wird darüber entscheiden, ob sofortige Beschwerde eingelegt werden soll, sofern das Registergericht tatsächlich einen Aussetzungsbeschluss erlässt.

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