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DGAP-News News vom 16.07.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Bekanntmachung nach §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

16.07.2013 / 13:22


Corporate News

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RHÖN-KLINIKUM AG: Bekanntmachung nach §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Bad Neustadt a. d. Saale,16. Juli 2013

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen einen auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Änderung der Satzung durch Streichung des § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz).

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5096/13 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist deswegen noch nicht bestimmt.

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Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin für jedermann. Aktuell gehören zu unserem Konzern bundesweit 54 Kliniken an 43 Standorten. Wir beschäftigen mehr als 43.000 Mitarbeiter. In den Einrichtungen des Klinikverbunds wurden im Geschäftsjahr 2012 über 2,5 Millionen Patienten behandelt.
Weitere Informationen unter: www.rhoen-klinikum-ag.com.

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Telefax: 09771 99-1736
E-Mail: kai.klinger@rhoen-klinikum-ag.com

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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