RHÖN-KLINIKUM AG
 

Pressemitteilung vom 11.03.2005

RHÖN-KLINIKUM AG: Kartellamtsentscheidung
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Kartellamt untersagt den Verkauf der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt/Saale
und
Mellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG

Bad Neustadt, den 11. März 2005 ----- Mit heutiger Post erhielten die
Anwälte
der RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonach
der
Verkauf der Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt/Saale und Mellrichstadt an
die
RHÖN-KLINIKUM AG untersagt wird.

Der RHÖN-KLINIKUM Konzern  erwartet in den nächsten Tagen die ausführliche
Begründung im Original, die dann sofort ausgewertet wird.  Ohne
Ausschöpfung
der Frist wird  Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt werden. 'Wir
sind
guten Mutes, dass wir Erfolg haben, weil dem Kartellamt die entscheidende
Grundlage für ein Eingreifen bei Krankenhäusern fehlt: Durch die bei
Krankenhäusern gesetzlich festgelegten Preise, können Preise aufgrund von
Marktmacht nicht missbräuchlich angehoben werden. Der Versuch des
Kartellamtes, Einfluss auf die Gestaltung der Flächenversorgung zu nehmen,
ist
somit nicht zu rechtfertigen. Wir werden deshalb unsere Wachstumsstrategie
unverändert aufrecht erhalten', so Eugen Münch, Vorstandsvorsitzender
der
RHÖN-KLINIKUM AG.

Ende der Mitteilung, (c)DGAP 11.03.2005
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WKN: 704233; ISIN: DE0007042335; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart

111417 Mär 05
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