Rheinmetall AG
 

DGAP-PVR News vom 01.04.2010

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
01.04.2010 13:50

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

Die Allianz Global Investors Kapitalanlegegesellschaft mbH, Frankfurt, Deutschland, hat der Rheinmetall AG am 30. März 2010 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemacht:

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Rheinmetallplatz 1, 40476 Düsseldorf

am 09.02.2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und per diesem Datum 3,01 % der Gesamtmenge der Stimmrechte der genannten Gesellschaft (dies entspricht 1.193.484 von insgesamt 39.599.000 Stimmrechten) beträgt.

Von unserem Stimmrechtsanteil sind uns 0,47 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 184.784 von insgesamt 39.599.000 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.
Rheinmetall AG
Der Vorstand



01.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Rheinmetall AG
              Rheinmetall Platz 1
              40476 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.rheinmetall.com
 
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