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DGAP-PVR News vom 07.03.2013

QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

QSC AG 

07.03.2013 11:44

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Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52% (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.

Köln, im März 2013

QSC AG
Der Vorstand



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