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DGAP-News News vom 11.05.2012

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

QSC AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

11.05.2012 / 10:57


QSC AG
Köln
ISIN: DE0005137004
WKN: 513700

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003:

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

Der Vorstand der QSC AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben. Der Aktienrückkauf soll am 21. Mai 2012 beginnen (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und spätestens am 31. Dezember 2012 beendet werden (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt).

Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 19. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien, die Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der Nähe des Börsenpreises, die Vorhaltung als Akquisitionswährung und die Bedienung von Erwerbsrechten, die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG eingeräumt wurden.

Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend 'EU-VO 2273/2003'). Der Rückkauf wird ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch die von der Gesellschaft mandatierte Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat sich insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb der QSC-Aktien die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung der QSC AG vom 20. Mai 2010 zum Kaufpreis je Aktie sowie die Handelsbedingungen des Art. 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Des Weiteren darf der Kaufpreis je Aktie den Kurs des letzten im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Kaufangebots im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse nicht überschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro. Das zulässige maximale tägliche Rückkaufvolumen wurde für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms festgelegt. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG darf an einem Tag bis zu 144.074 Aktien (entsprechend bis zu 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse im Monat vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erwerben.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EU-VO 2273/2003 entsprechenden Weise bekannt gegeben. Zudem wird die QSC AG wöchentlich über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qsc.de unter der Rubrik 'Investor Relations' informieren.

Köln, 11. Mai 2012

QSC AG
Der Vorstand



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