PNE AG
 

Ad-hoc-Mitteilung News vom 27.07.2009

PNE WIND AG erhält Genehmigung für den Offshore-Windpark „Gode Wind II“

Cuxhaven, 27. Juli 2009 – Der Windpark-Projektierer PNE WIND AG (ISIN DE000A0JBPG2) hat heute vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Genehmigung für den Offshore-Windpark „Gode Wind II“ erhalten. Damit können in diesem Projekt in der Nordsee etwa 33 Kilometer nördlich von Norderney 80 Windenergieanlagen errichtet werden. Die PNE WIND AG plant die Umsetzung dieses Projektes mit einem starken und finanzkräftigen Partner.

„Gode Wind II“ grenzt unmittelbar an das bereits genehmigte Offshore-Windpark-Projekt „Gode Wind I“. In den beiden Projekten können gemäß den vorliegenden Genehmigungen zusammen 160 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 800 MW errichtet werden. Der Realisierungsbeginn für den Offshore-Windpark „Gode Wind II“ wird für 2011 / 2012 angestrebt.

<Ende der Ad hoc-Meldung>

Erläuterungstext

Mit „Gode Wind II“ wurde jetzt bereits das dritte von der PNE WIND AG (früher Plambeck Neue Energien AG) entwickelte Offshore-Windpark-Projekt genehmigt. „Damit haben wir unsere hervorragende Expertise erneut unter Beweis gestellt und als erster deutscher Windpark-Projektierer für drei Offshore-Projekte die Genehmigungen erhalten“, erläutert der Leiter des PNE-Offshore-Bereiches, Generalbevollmächtigter Thorsten Fastenau.

Der Weg bis zur Genehmigung war allerdings nicht leicht. Mit den ersten Überlegungen zur Planung für „Gode Wind II“ war bereits 2004 begonnen worden. Militärische Nutzungsansprüche für das beplante Gebiet konnten erst nach langwierigen Gesprächen ausgeräumt werden, in denen sich unter anderem die Bundestagsabgeordneten Annette Faße und Enak Ferlemann für die Offshore-Planungen einsetzten.

Im Mai 2007 konnte dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständiger Genehmigungsbehörde der Antrag auf Genehmigung vorgelegt werden. Parallel wurden die erforderlichen, umfangreichen Untersuchungen zur Ökologie, zum Baugrund sowie zur Sicherheit des Schiffsverkehrs durchgeführt. Die Ergebnisse wurden der Genehmigungsbehörde im November 2008 übergeben.

Die zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbesserte die Vergütungsregelung für Strom aus deutschen Offshore-Windparks auf ein internationales Niveau. „Damit sind Investitionen in deutsche Offshore-Windparks für internationale Investoren deutlich attraktiver und langfristig rentabel geworden“, betonte der Vorstandsvorsitzende der PNE WIND AG, Martin Billhardt.

Die PNE WIND AG wird ihre genehmigten Offshore-Projekte jeweils zusammen mit finanzstarken Partnern realisieren und daher auch für „Gode Wind II“ einen solchen Investor auswählen.

Insgesamt bearbeitet der Offshore-Bereich der PNE WIND AG derzeit sieben Offshore-Projekte vor den deutschen Küsten, von denen nunmehr drei bereits genehmigt sind.

Damit leistet die PNE WIND AG einen erheblichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, denn Offshore-Windparks sollen in einem erheblichen Maße dazu beitragen die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und den Anteil des Stroms aus regenerativen Energien bis 2020 auf bis zu 47 Prozent auszubauen.

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