PNE AG
 

Press release News vom 14.01.2002

Fünf weitere Windpark-Projekte in Frankreich

Cuxhaven, 14. Januar 2002 - Die Plambeck Neue Energien AG hat einen weiteren wichtigen Schritt auf dem französischen Windkraft-Markt getan: Sie hat fünf Windpark-Projekte übernommen, die gemeinsam von der zur Plambeck-Gruppe gehörenden Ventura SA und dem französischen Ingenieurbüro Cedin S.A.S.
entwickelt werden. Die Windpark-Standorte befinden sich in der sehr windreichen nordfranzösischen Küstenregion. Die Standorte, an denen eine Leistung von rund 40 MW installiert werden kann, sind bereits gesichert. Die Umsetzungsreife soll im Jahr 2003/4 erreicht werden. Ein Vertrag über die Zusammenarbeit ist bereits unterzeichnet.



In die Projekte bringen die Unternehmen reichlich Erfahrung ein. Plambeck hat bereits 30 Windparks mit rund 200 MW installierter Leistung in Deutschland errichtet. Cedin (Compagnie d'energies douce industrielle) ist
ein auf dem französischen Markt tätiges Tochterunternehmen des belgischen Ingenieurbüros Westenwind, das über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung und Projektierung von Windparks verfügt. Ventura, an der
Plambeck seit Dezember mit 80 Prozent beteiligt ist, verfügt bereits über ein stetig wachsendes Portfolio neuer Windpark-Standorte in Frankreich, das jetzt um diese fünf Projekte vergrößert wurde.



'Wir freuen uns, daß wir einen weiteren großen Schritt in den französischen Markt tun können', stellten der Vorstandsvorsitzende der Plambeck Neue Energien AG, Dr. Wolfgang von Geldern, und der Leiter der Auslandsabteilung, Jan Koschinski, nach der Vertragsunterzeichnung fest. Auch Frederik De Smet,
Verwaltungsratsvorsitzender der Cedin, erwartet eine erfolgreiche Zusammenarbeit beim Ausbau der Windenergie in Frankreich.



Die fünf gemeinsam zu entwickelnden Windpark-Projekte befinden sich im Nord-Pas-de Calais nahe der französischen Ärmelkanal-Küste. In Frankreich steht ein schneller Ausbau der Windenergie bevor, nachdem mit einem Erlaß des Wirtschaftsministers vom 8. Juni 2001 die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind. Der Erlaß ist weitgehend mit den bewährten Regelungen des deutschen Gesetzes zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) vergleichbar. Mit einer Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energien
und festgelegten Preisen ist die Planungs- und Investitionssicherheit für Windpark-Projekte gegeben.

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