Manz AG
 

DGAP-PVR News vom 07.07.2008

Manz Automation AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Manz Automation AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Herr Dieter Manz (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni 2008 erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit dem Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am 30. Juni 2008 30,42 % (1.362.866 Stimmrechte) beträgt. Ferner teilte er uns mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am 2. Juli 2008 42,90 % (1.922.088 Stimmrechte) beträgt.
Frau Ulrike Manz (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni 2008 erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit dem Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am 30. Juni 2008 4,36 % (195.517 Stimmrechte) beträgt. Ferner teilte sie uns mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am 2. Juli 2008 4,53 % (203.113 Stimmrechte) beträgt.
Herr Otto Angerhofer (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni 2008 erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit dem Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am 30. Juni 2008 3,35 % (150.000 Stimmrechte) beträgt.
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der COMMERZBANK Aktiengesellschaft an der Manz Automation AG, Reutlingen, am 30. Juni 2008 25,02 % (dies entspricht 1.121.035 Stimmrechte) betrug. Davon waren ihr 4,78 % (dies entspricht 214.365 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG zuzurechnen. Von folgender Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, wurden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Ulrike Manz (Deutschland). Gleichzeitig teilte uns die COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der COMMERZBANK Aktiengesellschaft an der Manz Automation AG, Reutlingen, am 2. Juli 2008 die Schwellen von 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hatte und danach 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechte) betrug.
Reutlingen, den 7. Juli 2008

Manz Automation AG

07.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Manz Automation AG
              Steigäckerstraße 5
              72768 Reutlingen
              Deutschland
Internet:     www.manz-automation.com
 
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