Fresenius Medical Care AG
 

Pressemitteilung vom 07.04.2008

Fresenius Medical Care informiert über laufenden Prozess zu Patentstreitigkeiten in den USA
Auch nach dem am Freitag ergangenen Gerichtsentscheid im Zusammenhang mit Patentstreitigkeiten mit dem Unternehmen Baxter Healthcare Corporation rechnet die US-Tochtergesellschaft von Fresenius Medical Care, Fresenius Medical Care Holdings, Inc weiterhin nicht mit einer nennenswerten Beeinträchtigung des Produktgeschäfts mit Dialysemaschinen in den USA. In dem laufenden Verfahren hatte Ende letzter Woche das Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien den Antrag von Baxter auf ein neues Verfahren abgelehnt. Das Gericht hat jedoch in erster Instanz angeordnet, dass Fresenius Medical Care für seine Dialysemaschine 2008K Lizenzzahlungen an Baxter leisten müsse und die Maschine von Januar 2009 an in den USA mit der derzeitigen Touchscreen-Benutzeroberfläche nicht mehr verkaufen dürfe. Aufgrund der bestehenden Sachlage geht Fresenius Medical Care aber weiterhin davon aus, dass die betreffenden Patente von Baxter – wie vom US-Patentamt in einer Neubewertung festgestellt – nichtig und somit nicht mehr durchsetzbar sind. Fresenius Medical Care beabsichtigt daher, bei der Berufungskammer am Bundesgericht Rechtsmittel einzulegen, um ein schon in gleicher Sache im Jahr 2006 ergangenes, vorteilhaftes Jury-Urteil bestätigen zu lassen. Zudem gab das Unternehmen bekannt, vorsorglich eine alternative Entwicklung für die betreffende Touchscreen-Benutzeroberfläche für die Markteinführung noch vor Januar 2009 bereitzuhalten.

Baxter hatte behauptet, dass Fresenius Medical Care mit der Dialysemaschine 2008K drei Patente verletzt habe, die sich auf die Verwendung eines Touch- screens bei computergesteuerten Hämodialysemaschinen beziehen. Im Juni 2006 war eine Geschworenen-Jury dagegen zu dem Ergebnis gelangt, dass alle Patente, auf die sich die Ansprüche gegen Fresenius Medical Care stützen, ungültig sind. Das Gericht hatte diese Juryentscheidung aufgehoben und ein neues Verfahren angesetzt. Im Oktober 2007 hatte eine zweite Jury die Forderung von Baxter nach einer Entschädigung von 149 Millionen US-Dollar zurückgewiesen und Baxter 14,3 Millionen US-Dollar zugesprochen.

Am 4. April 2008 lehnte das Gericht den Antrag von Baxter auf eine neue Bestimmung der Entschädigungssumme und ein neues Verfahren ab. Das Gericht entschied jedoch, dass Fresenius Medical Care mit Wirkung vom
7. November 2007 Lizenzzahlungen in Höhe von 10 Prozent des US-amerikanischen Umsatzes der Dialysemaschine 2008K und 7 Prozent der US-amerikanischen Umsätze des mit der Maschine verwendeten Verbrauchs- materials leisten soll. Zugleich verfügte das Gericht, dass Fresenius Medical Care die Dialysemaschine 2008K mit der derzeitigen Touchscreen-Benutzeroberfläche vom 1. Januar 2009 an in den USA nicht mehr verkaufen darf.

Seit Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung hat das US-Patentamt (United States Patent and Trademark Office) im Rahmen einer Neubewertung alle aus den Patenten abgeleitete Ansprüche für nichtig erklärt. Zwei der für die gerichtliche Auseinandersetzung zentralen Patente wurden endgültig für ungültig erklärt.

Vor dem Hintergrund mehrer früherer Gerichtsentscheidungen zu Gunsten von Fresenius Medical Care kündigte das Unternehmen an, vor der Berufungs- kammer des Bundesgerichts in Revision zu gehen, um das ursprüngliche Juryurteil aus dem Jahr 2006 bestätigen zu lassen. Diesem Urteil zufolge sind die betreffenden Patente ungültig. Gleichzeitig beantragte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung, alle Zahlungen an Baxter bis zu einem endgültigen Entscheid des Verfahrens auszusetzen.

Ben Lipps, Vorstandsvorsitzender von Fresenius Medical Care: „Wir sind davon überzeugt, dass die Beweislage das ursprüngliche Juryurteil stützt. Entsprechend hat auch das US-Patentamt die gegen uns geltend gemachten Ansprüche für ungültig erklärt. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Berufungskammer die Patente für ungültig erklären wird. Wir haben inzwischen eine alternative Touchscreen-Benutzeroberfläche entwickelt und erwarten aufgrund der vom Gericht festgelegten Fristen keine nennenswerte Beeinträchtigung unseres Geschäfts in Nordamerika. Wir werden unseren Patienten und Kunden weiterhin Dialysegeräte und Verbrauchsmaterial entsprechend den höchsten Sicherheits- und Behandlungsstandards anbieten.“
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