EVN AG
 

DGAP-News News vom 17.07.2008

EVN AG: Bekanntmachung gemäß § 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002

EVN AG / Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

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Gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 teilt die EVN AG mit, dass die 79. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG vom 17. Jänner 2008 folgenden Beschluss gefasst hat:

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien bis höchstens 10 vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der dem Börsekurs des dem Tag der Ausübung dieser Ermächtigung vorangehenden Börsetages abzüglich eines 5%igen Abschlages entspricht, und zu einem höchsten Gegenwert, der dem Börsekurs des dem Tag der Ausübung dieser Ermächtigung vorangehenden Börsetages samt einem 5 %igen Aufschlag entspricht, zu erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.


EVN AG

Leiter Information und Kommunikation

EVN Konzern

 

Mag. Stefan Zach

EVN Platz

2344 Maria Enzersdorf

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Fax: 02236 200-822 94

Mobil: 0676 810 32 2294

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17.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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