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DGAP-News News vom 10.04.2008

EVN AG: EVN fixiert Aktiensplit für 17. April 2008

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In der 79. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Jänner 2008 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals sowie ein Aktiensplit im Verhältnis 1:4 beschlossen. Hintergrund dafür war, dass eine leichtere und damit aktionärsfreundlichere Handelbarkeit der EVN Aktie ermöglicht und so die Liquidität erhöht wird. Begleitend wird das Grundkapital von bisher EUR 99,069.392,62 um EUR 200,930.607,38 aus Gesellschaftsmitteln auf EUR 300,000.000 erhöht. Durch den Aktiensplit im Verhältnis 1:4 wird die Unterteilung des Grundkapitals von derzeit ausgegebenen 40,881.455 Stückaktien auf 163,525.820 Stückaktien geändert.
Jeder Aktionär erhält somit durch den Aktiensplit für jede Stückaktie drei weitere Stückaktien. Die zusätzlichen Aktien sind in einer Sammelurkunde verbrieft. Ein Stückeausdruck ist nicht vorgesehen.
Praktische Abwicklung des Aktiensplits: Die praktische Durchführung des Aktiensplits richtet sich nach der Art der Verwahrung der Aktien:
Aktien in einem Depot: Aktionäre, deren Aktien in einem Depot bei einer Bank verwahrt werden, erhalten ohne weitere Veranlassungen eine Depotgutschrift der zusätzlichen Aktien. Der Aktiensplit erfolgt kostenfrei.

Aktien in Heimverwahrung: Aktionäre, die ihre Aktien in Heimverwahrung halten, werden gebeten, ihre Aktien ab dem Stichtag für den Aktiensplit bei ihrer Hausbank während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Danach erhalten sie pro Stückaktie drei zusätzliche Aktien mittels Depotgutschrift. Soweit effektive Stücke zur Belieferung von Aktionären erforderlich sind, werden diese nach Möglichkeit aus dem Altbestand an Aktienurkunden zur Verfügung gestellt; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Ausgabe bzw. Depotgutschrift erfolgt ebenfalls kostenfrei.
Der Stichtag für den Aktiensplit ist der 17. April 2008.
Zahl- und Einreichstelle und damit Ansprechpartner für die Hausbank ist die Bank Austria Creditanstalt AG, Wien.



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10.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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