EVN AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 07.02.2014

EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung - Schadensmeldung zur Inanspruchnahme einer Garantie im Zusammenhang mit der Natriumhypochloritanlage in Moskau

EVN AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

07.02.2014 11:21

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die EVN AG hat über die WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH mit Sitz in Deutschland für die Stadt Moskau eine Natriumhypochloritanlage errichtet. Die Anlage wurde im Februar 2013 fertiggestellt und ist seither betriebsbereit. Die Stadt Moskau ist nicht bereit, die erteilte Genehmigung der Inbetriebsetzung der Anlage aufrecht zu erhalten und den fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Projektgesellschaft nachzukommen. Die betreffende Projektgesellschaft und die EVN AG wiederum treffen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Finanzierung des Projekts.  
Die EVN AG hat nunmehr entschieden, die im Rahmen der Umsetzung des Projekts von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Bundesgarantie für Direktinvestitionen im Ausland in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zweck Schadensmeldung zu erstatten. Ein Garantiefall deckt Verluste von Investitionen und Erträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Natriumhypochloritanlage und ist mit einem Betrag von 251 Mio. Euro gedeckelt.
 
Die Bundesrepublik Deutschland hat signalisiert weiter auf höchster diplomatischer und politischer Ebene Schritte - wie auch bereits in der Vergangenheit -- zu setzen, um die Regierung der Stadt Moskau zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der EVN Gruppe aus dem Projekt Natriumhypochloritanlage sowie auch der übrigen von der EVN Gruppe in Moskau abzuwickelnden Projekte, insbesondere die Errichtung und den Betrieb der Müllverbrennungsanlage MPZ1, zu bewegen, um den Eintritt eines Schadensfalles im Sinne der Garantiebestimmungen abzuwenden.

Maria Enzersdorf, am 7. Februar 2014


RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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