EVN AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 16.01.2014

EVN AG: EVN plant Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms eigener Aktien

EVN AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

16.01.2014 17:16

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der EVN AG hat am 16. Jänner 2014 beschlossen, auf Grundlage eines Ermächtigungsbeschlusses der 85. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 16. Jänner 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - über die Wiener Börse rückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Das Rückkaufprogramm beginnt am 22. Jänner 2014 und endet spätestens am 30. September 2014.

Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung war der 16. Jänner 2014.

2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf gemäß § 82 Abs 8 BörseG war der 16. Jänner 2014.

3. Beginn des Aktienrückkaufprogramms 22. Jänner 2014, voraussichtliche Dauer bis 30. September 2014.

4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der EVN AG.

5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - rückzukaufen.
6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu einem zu leistenden Gegenwert von maximal 20 vH unter und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden Börsetages erfolgen.

7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ausgeschlossen ist.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten.

9. Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
 
Die EVN AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite www.investor.evn.at zu erfüllen.

Maria Enzersdorf, am 16. Jänner 2014



RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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