EVN AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 09.12.2013

EVN AG: Ad-hoc Meldung: Kraftwerksbau Walsum 10/Einleitung rechtlicher Schritte

EVN AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

09.12.2013 10:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die EVN AG als Gesellschafter der Projektgesellschaft zur Errichtung des Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist, hat sich heute entschieden, ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH, zu geben und zu diesem Zwecke eine Schiedsklage gegen das Konsortium und eine gerichtliche Klage gegen einen Versicherer einzubringen. Die geltend zu machenden Ansprüche beruhen auf Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind und umfassen pauschalierten Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener CO2-Zuteilung, sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Das Volumen der im Vorfeld der Schiedsklage von den Parteien behaupteten Ansprüche beläuft sich auf rund 600 Mio. Euro, wobei deren Inhalt und Umfang im Rahmen des angestrebten Schiedsverfahrens zu bestimmen sein wird. Die Zustimmung des Mehrheitsgesellschafters zur Klagsführung wird für die nächsten Tage erwartet.

Maria Enzersdorf, am 9. Dezember 2013




RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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