EVN AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 14.03.2013

EVN AG: Einigung über den Verkauf des Anteils der EVN AG an der Projektgesellschaft zur Errichtung eines Wasserkraftwerkes in Albanien an die Statkraft A.S.

EVN AG  / Schlagwort(e): Joint Venture

14.03.2013 16:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die EVN AG und die Statkraft A.S. haben sich heute über den Verkauf des 50 %-Anteils der EVN AG an der Devoll Hydropower ShA an die Statkraft A.S. verständigt. Der Verkauf des Anteils der EVN AG an der Devoll Hydropower ShA an die Statkraft A.S. steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das albanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Energie, weiters einer Einigung der EVN AG, der Statkraft A.S., der Devoll Hydropower ShA sowie des albanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Energie über Änderungen des Konzessionsvertrags sowie der Ratifizierung des geänderten Konzessionsvertrages durch das Parlament der Republik Albanien.
  
Das gesamte Investitionsvolumen für die Errichtung des Wasserkraftwerkes wurde zum Zeitpunkt der Konzessionsverleihung seitens der EVN AG mit rund EUR 950 Mio. geschätzt. Ein Verkauf des Anteils der EVN AG an der Devoll Hydropower ShA würde zu einem einmaligen negativen Ergebniseffekt nach Steuern von rund EUR 20 Mio. führen. Diesem Ergebniseffekt stünden mögliche Entlastungen aufgrund zu erwartender verminderter Strompreiserlöse aus dem Projekt gegenüber. Weiters entfiele das Erfordernis weiterer Eigenkapitaleinschüsse, da dieses Projekt nicht projektfinanziert ist. Die EVN Gruppe würde damit ihre zukünftige finanzielle Flexibilität erhöhen. Die EVN bleibt mit dem Projekt 'Ashta' gemeinsam mit Verbund AG weiterhin in Albanien tätig.

Maria Enzersdorf, am 14. März 2013

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
 
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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