EVN AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 28.12.2012

EVN AG: Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN AG

EVN AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

28.12.2012 14:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der EVN AG hat am 28. Dezember 2012, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 19. Jänner 2012, beschlossen, im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG beschlossen, das seit 6. Juni 2012 laufende Aktienrückkaufprogramm bis voraussichtlich zum 31. August 2013 zu
verlängern.

Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 6. Juni 2012 wurden bis einschließlich 27. Dezember 2012 931.530 Stück eigene Aktien rückgekauft.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

Geltende Bedingungen seit 6. Juni 2012 Geänderte Bedingungen ab 28. Dezember 2012
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung war der 19. Jänner 2012.
Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs. 8 BörseG war der 19. Jänner 2012.
Beginn des Aktienrückkaufprogramms 6. Juni Die voraussichtliche Dauer 2012, voraussichtliche Dauer bis zum 31. des Aktienrückkauf- Dezember 2012. programms wurde bis zum 31. August 2013 verlängert.
Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf nennwertlose auf Inhaber lautende Stammaktien der EVN AG.
Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu Das beabsichtige Volumen wu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis rde um weitere bis zu 1.000 zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - .000 Stück Aktien - dies en rückzukaufen. tspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - erhöht.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu einem zu leistenden Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden Börsetages erfolgen.
Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ausgeschlossen ist.
Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten.
Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.

Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite www.investor.evn.at zu erfüllen.
Maria Enzersdorf, am 28. Dezember 2012




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
 
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.

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