EVN AG
 

DGAP-PVR News vom 21.02.2011

EVN AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EVN AG 

21.02.2011 16:30

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EVN AG teilt mit, dass E.D.F. International S.A. ('EDFI') sowie Electricité de France ('EDF') und die Republik Frankreich gem. § 91 BörseG folgendes bekannt gegeben haben:

1.Sachverhalt:

1.1 Das Grundkapital der EVN AG beträgt EUR 330.000.000 und ist eingeteilt in 179.878.402 Stück Aktien. EnBW Energie Baden-Württemberg AG ('EnBW') hält 58.406.180 Aktien der EVN AG.
Die Beteiligung der EnBW an den Stimmrechten der EVN AG überschreitet daher die Schwelle von 30 % (Anzahl der Stimmrechte: rund 32,47 %; 58.406.180 Stück Aktien).

1.2 Die Aktien der EnBW notieren in einem geregelten Markt. EDFI ist mit 45,006 % an EnBW beteiligt (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG); gemeinsam mit dem Syndikats¬partner OEW Energie-Beteiligungs GmbH verfügte EDFI über 90,012 % der Stimmrechte der EnBW. Alleinige Anteilsinhaberin der EDFI ist die börsenotierte EDF (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG), die wiederum von der Republik Frankreich kontrolliert wird (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG). EDF und die Republik Frankreich sind daher jeweils indirekt über die EDFI mit 45,006 % am Grundkapital der EnBW beteiligt.
1.3 Die Republik Frankreich, EDF und EDFI sind jeweils indirekt über die EnBW mit rund 32,47 % am Grundkapital der EVN AG beteiligt.
1.4 Mit Aktienkaufvertrag vom 6.12.2010 hat EDFI ihre gesamte Beteiligung an EnBW in Höhe von 45,01 % an die Neckarpri GmbH, die ihrerseits vom Land Baden-Württemberg kontrolliert wird, verkauft. Das Closing der Transaktion und sohin die Übertragung des Aktienpakets fand am 17.2.2011 statt.
2. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend EDFI:
Die Stimmrechtsanteile der EDFI an EVN AG, die mittelbar über EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktien¬pakets beträgt Null.

3. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend EDF:
Die Stimmrechtsanteile der EDF an EVN AG, die mittelbar über EDFI und EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktienpakets beträgt Null.

4. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend Republik Frankreich: Die Stimmrechtsanteile der Republik Frankreich an EVN AG, die mittelbar über EDF, EDFI und EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktienpakets beträgt Null.


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