Deutsche Post AG
 

Ad-hoc-Mitteilung News vom 19.06.2002

Ad hoc: Deutsche Post World Net legt gegen EU-Entscheidung Rechtsmittel ein und trifft Vorsorge

Die Deutsche Post World Net hat heute von der Entscheidung der EU-Kommission zum Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-61/99 Deutsche Post) Kenntnis erhalten, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet wird nach Ansicht der EU-Kommission unerlaubte Beihilfen in Höhe von rund 570 Millionen Euro von der Deutschen Post World Net zurückzufordern.

Gegen diese Entscheidung wird die Deutsche Post World Net unverzüglich Rechtsmittel beim Europäischen Gericht, 1. Instanz, einlegen, da nach der unveränderten Auffassung der Deutschen Post World Net keine Beihilfetatbestände vorliegen und zudem gravierende Verfahrensfehler bei der Entscheidung der EU-Kommission gemacht wurden.

Binnen der kommenden 2 Monate wird die Bundesregierung über die Modalitäten der Rückforderung zu entscheiden haben. Für diese einmalige Belastung durch den aufgezinsten Gesamtbetrag der Rückforderung, die auf die Jahre 1994 bis 1998 abstellt, wird die Deutsche Post World Net im laufenden Geschäftsjahr in einem Umfang von rund 850 Millionen Euro bilanziell Vorsorge treffen.

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