Deutsche Post AG
 

DGAP-News News vom 26.08.2016

Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 3. Tranche

DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

2016-08-26 / 18:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm
26. August 2016

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 1. März 2016 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 60 Mio. Aktien der Deutsche Post AG zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 1 Mrd. (Aktienrückkaufprogramm) durchzuführen. Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte eingesetzt oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2012/2019 genutzt. Der Rückkauf über die Börse(n) startete am 1. April 2016 mit einer Maximallaufzeit von einem Jahr.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2014, gültig bis zum 26. Mai 2019, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten zehn Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs.

Eine erste Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 100 Mio., dies entsprach am 1. April 2016 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde im Zeitraum zwischen 1. April 2016 und 3. Mai 2016 durchgeführt.

Seit 30. Mai 2016 ist eine zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 250 Mio. bis zum 26. August 2016 durchgeführt worden. Dies entsprach am 30. Mai 2016 0,77% des Grundkapitals der Gesellschaft.

Eine dritte Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 650 Mio., dies entspricht bei aktuellem Aktienkurs bis zu 1,9% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird zwischen dem 29. August 2016 und dem 6. März 2017 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.



2016-08-26 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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