Deutsche Wohnen SE
 

DGAP-Ad-hoc News vom 28.12.2011

Deutsche Wohnen und RREEF verständigen sich über Verlustausgleich
Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Vergleich
28.12.2011 14:13

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Frankfurt am Main / Berlin, 28. Dezember 2011 - Die Deutsche Wohnen AG und die RREEF Management GmbH (RREEF) haben sich auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs verständigt, um einen laufenden Rechtsstreit über den Verlustausgleich für die Geschäftsjahre 1999 bis 2001 und 2004 bis 2006 (1. Halbjahr) beizulegen. RREEF wird der Gesellschaft mit Wirksamkeit dieses Vergleichs und nach Mitteilung des Gerichts über die Rücknahme der Berufung der Gesellschaft 20 Millionen Euro zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Zwischen RREEF und der Gesellschaft bestand bis Mitte 2006 ein Beherrschungsvertrag. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Verluste dieser Geschäftsjahre, die insgesamt 63 Millionen Euro betrugen, durch die bei Aufstellung der Jahresabschlüsse zugunsten des Bilanzgewinns verbuchten Entnahmen aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft aktienrechtlich wirksam ausgeglichen wurden. Das Landgericht Frankfurt hielt diese Form des Verlustausgleichs durch RREEF für zulässig und wies im August dieses Jahres die Klage der Gesellschaft auf einen Ausgleich in bar ab. Gegen dieses Urteil hatte die Gesellschaft Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt.

Der Vergleich wird wirksam, wenn ihm die Aktionäre der Gesellschaft in einer Hauptversammlung durch Sonderbeschluss zugestimmt haben und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren Aktionären den Vergleich in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 zur Zustimmung vorzulegen. Die Gesellschaft würde unter Abzug der auf sie entfallenden Verfahrenskosten einen entsprechenden Ertrag aus dem Vergleich erzielen.

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