Deutsche Telekom AG
 

DGAP-News News vom 22.09.2011

Deutsche Telekom AG: Bekanntgabe über Aktienrückkauf

Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

22.09.2011 / 08:00


Deutsche Telekom AG, Bonn
- ISIN DE0005557508 -

- Wertpapierkennnummer 555 750 -

Bekanntgabe über Aktienrückkauf

Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt
Aktienrückkauf im Zusammenhang mit Share Matching Plan

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508, hat am
20. September 2011 beschlossen, 206.371 Aktien der Deutschen Telekom AG, was rund 0,0048% des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG entspricht, über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom 19. September 2011 von 8,33 Euro müssten für 206.371 Aktien 1.719.070,43 Euro aufgewendet werden.

Die Deutsche Telekom AG macht damit von der Ermächtigung zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 Gebrauch, die zum Rückerwerb eigener Aktien bis zum 11. November 2012 ermächtigt.

Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 20. September 2011 im Zeitraum vom 23. September 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum 19. Oktober 2011 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.

Ein Teil der Aktien (83.760 Stück) wird nach dem Beschluss des Vorstands zur Erfüllung von Rechten auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG im Rahmen des so genannten Share Matching Plans an Berechtigte, die nicht Mitglieder des Vorstands sind, verwendet. Für den übrigen Teil der Aktien (122.611 Stück) hat der Vorstand keine konkrete Verwendung beschlossen. Dieser Teil der Aktien soll dazu genutzt werden können, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG im Rahmen des Share Matching Plans zu verwenden.

Der Rückkauf von Aktien erfolgt lediglich in Anlehnung an die Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EG-VO), da deren Voraussetzungen mit Blick auf die angestrebte Verwendung der Aktien nur teilweise erfüllt sind. Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Deutschen Telekom AG trifft. Das Recht der Deutschen Telekom, das Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu stoppen, bleibt hiervon unberührt.

Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Deutschen Telekom AG insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der Deutschen Telekom AG die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 sowie die Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO einzuhalten.

Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 für den Fall eines Rückerwerbs eigener Aktien über die Börse vor, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion der Deutsche Börse AG ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Der maximal zu zahlende Kaufpreis beträgt demnach 105% des oben genannten Kurses.

Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Die Deutsche Telekom AG wird nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Deutsche Telekom AG wird über die durchgeführten Transaktionen regelmäßig auf der Internetseite der Deutsche Telekom AG (http://www.telekom.com) berichten und veröffentlichte Informationen am Sitz des Unternehmens (Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn;
Tel.: +49 228 181-88887;
Fax: +49 228 181-88339;
E-Mail: investor.relations@telekom.de)
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