Deutsche Telekom AG
 

DGAP-News News vom 28.05.2011

Deutsche Telekom AG: Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkauf zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind

Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

28.05.2011 / 14:23

Deutsche Telekom AG, Bonn
ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

Bekanntgabe über Aktienrückkauf
Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkauf zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508,
hat am 27. Mai 2011 beschlossen, 109.558 Aktien der Deutschen Telekom AG, was rund 0,0025 % des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG entspricht, über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom 26. Mai 2011 von 10,16 Euro müssten für 109.558 Aktien 1.113.109,28 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet werden.

Die Deutsche Telekom AG macht damit von der Ermächtigung
unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom
12. Mai 2011 Gebrauch, die zum Rückerwerb eigener Aktien bis
zum 11. November 2012 ermächtigt.

Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 27. Mai 2011 im Zeitraum vom 30. Mai 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum 30. Juni 2011 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.

Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden können. Die Aktien sollen auch für Zwecke, bei denen ein Bezugs-
rechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden können, aber auch über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert oder eingezogen werden können. Die Aktien sollen insbesondere auch dazu genutzt werden können, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.

Der Rückkauf von Aktien erfolgt lediglich in Anlehnung an die Safe-Harbor-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Ver-
bindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisie-
rungsmaßnahmen (nachfolgend: EG-VO), da deren Voraussetzungen bereits mit Blick auf die angestrebte Verwendung der Aktien nicht erfüllt sind. Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Deutschen Telekom AG trifft. Das Recht der
Deutschen Telekom, das Mandat des Kreditinstituts vorzeitig
zu beenden und weitere Rückkäufe im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu stoppen, bleibt hiervon unberührt.

Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Deutschen Telekom AG insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der
Deutschen Telekom AG die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 sowie die Handels-
bedingungen des Art. 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO einzuhalten.

Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 für den Fall eines Rückerwerbs eigener Aktien über die Börse vor, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion der Deutschen Börse AG ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Der maximal zu zahlende Kaufpreis beträgt demnach 105 % des oben genannten Kurses.

Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Die Deutsche Telekom AG wird nicht mehr als 25 % des durch-
schnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Deutsche Telekom AG wird über die durchgeführten Transaktionen regelmäßig auf der Internetseite der Deutsche Telekom AG (http://www.telekom.com) berichten und veröffentlichte Informationen am Sitz des Unternehmens (Deutsche Telekom AG, Investor Relations,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn;
Tel.: +49 228 181-88887;
Fax: +49 228 181-88339;
E-Mail: investor.relations@telekom.de)
zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.



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