Deutsche Telekom AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 20.03.2011

Deutsche Telekom AG: Deutsche Telekom verkauft T-Mobile USA für 39 Mrd. U.S.-Dollar an AT&T

Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Verkauf
20.03.2011 19:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Deutsche Telekom und AT&T geben heute bekannt, dass AT&T die Tochter T-Mobile USA der Deutschen Telekom für 39 Mrd. U.S.-Dollar kauft. Dem haben die Gremien beider Unternehmen heute zugestimmt. Die Deutsche Telekom erhält 25 Mrd. U.S.- Dollar als Barzahlung und 14 Mrd. U.S.-Dollar in Aktien der AT&T. AT&T hat dabei das Recht, den Baranteil des Kaufpreises um bis zu 4,2 Mrd. U.S.-Dollar zu erhöhen mit einer entsprechenden Reduzierung der Aktienkomponente. Die Deutsche Telekom wird mit den bis zu 8 Prozent Aktien an AT&T (auf Basis aktueller Kurse) zum größten Minderheitsaktionär des US- Branchenführers. 

Der Transaktionswert beträgt umgerechnet circa 28 Mrd. Euro, davon circa 18 Mrd. Euro in bar und circa 10 Mrd. Euro in Aktien (auf Basis aktueller Wechselkurse). Damit wird T-Mobile USA in dieser Transaktion mit dem siebenfachen des bereinigten EBITDAs des Geschäftjahres 2010 bewertet. 

Die Deutsche Telekom plant nach Vollzug der Transaktion von dem Erlös ihre Verbindlichkeiten um circa 13 Mrd. Euro zu reduzieren. Circa 5 Mrd. Euro sind für den Rückkauf eigener Aktien nach Vollzug und Gremienbeschlüssen in gesetzlich zulässigem Rahmen geplant. Die Bilanz der Deutschen Telekom wird mit Vollzug der Transaktion deutlich gestärkt. So hätte sich damit pro forma für 2010 ein Verhältnis der Nettoschulden zum bereinigten EBITDA von 1,9 statt 2,2 errechnet.
Keine Veränderung ergibt sich für die auf drei Jahre festgesetzte Ausschüttungspolitik. Wie bisher ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen, für die Jahre 2010 bis 2012 jährlich 3,4 Mrd. Euro auszuschütten, bestehend jeweils aus einer Mindestdividende von 70 Euro-Cent und 
Aktienrückkäufen. Die für die Zeit nach Vollzug geplanten Aktienrückkäufe in Höhe von circa 5 Mrd. Euro sollen zusätzlich erfolgen.

Unberührt bleibt auch die Guidance für 2011. Für das Geschäftsjahr 2011 rechnet das Unternehmen mit einem bereinigten EBITDA von rund 19,1 Mrd. Euro und damit, dass der Free Cashflow, bezogen auf den 2010er-Wert von 6,5 Mrd. Euro, mindestens stabil bleiben oder leicht steigen wird.
(Die Guidance basiert auf der Annahme konstanter Wechselkurse verglichen mit den Durchschnittskursen des Jahres 2010. Die Free Cashflow-Prognose versteht sich ohne die Auszahlung für die Einigung bezüglich PTC in Höhe von 0,4 Mrd. Euro. Die jährliche Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse.)

Die Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen sieht vor, dass die Deutsche Telekom zukünftig mit einem Sitz im Board von AT&T vertreten sein wird.

Die Transaktion unterliegt noch der Zustimmung des US- Justizministeriums (DoJ) und der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC). Der Vollzug der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2012 erwartet.



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Diese Ad hoc Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen beinhalten Aussagen zu der erwarteten Entwicklung von Umsätzen, Erträgen, Betriebsergebnis, Abschreibungen, Cashflow und 
personalbezogenen Maßnahmen. Daher sollte ihnen nicht zu viel Gewicht beigemessen werden. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die generell außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Zu den Faktoren, die unsere Fähigkeit zur Umsetzung unserer Ziele beeinträchtigen könnten, gehören auch der Fortschritt, den wir im Rahmen unserer personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen und anderer Maßnahmen zur Kostenreduzierung erzielen, sowie die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer, arbeitsbezogener und geschäftlicher Initiativen, so z.B. der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften, 
Unternehmenszusammenschlüsse und unsere Initiativen zur Netzmodernisierung und zum Netzausbau. Weitere mögliche Faktoren, welche die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen können, sind ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und regulatorische Entwicklungen. Des Weiteren können ein konjunktureller Abschwung in unseren Märkten sowie Veränderungen in den Zinssätzen und Wechselkursen ebenfalls einen Einfluss auf unsere Geschäftsentwicklung und die Verfügbarkeit von Kapital unter vorteilhaften Bedingungen haben. Veränderungen unserer Erwartungen hinsichtlich künftiger Cashflows können Wertminderungsabschreibungen für zu ursprünglichen Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten haben, was unsere Ergebnisse auf Konzern- und operativer Segmentebene wesentlich beeinflussen könnte. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sich die den Aussagen zu Grunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, könnten unsere tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in zukunftsbezogenen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Wir können nicht garantieren, dass unsere Schätzungen oder Erwartungen tatsächlich erreicht werden. Wir lehnen - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab. 

Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom auch Pro-forma-Kennzahlen vor, einschließlich EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA- Marge, bereinigtes EBT, bereinigter Konzernüberschuss, Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Pro-forma-Kennzahlen, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind, unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zu Grunde.
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