Vonovia SE
 

DGAP-Ad-hoc News vom 10.02.2016

Vonovia SE: Mindestannahmequote bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht

Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
10.02.2016 12:50

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


* Derzeit rund 30,4 % Deutsche Wohnen-Aktien angedient (auf unverwässerter Basis, einschließlich bereits gehaltener Aktien sowie Aktien aus wandelbaren Finanzinstrumenten)



Bochum, 10. Februar 2016 - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat nach derzeitigem Stand die Mindestannahmequote ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") nicht erreicht. Dies unterstellt, dass es nicht zu wesentlichen Veränderungen innerhalb der vorgesehenen Nachbuchungsfrist kommt. Nach den zum 10. Februar, 12:00 Uhr MEZ, vorliegenden Informationen wurde das am 1. Dezember 2015 veröffentlichte Angebot für rund 30,4 % der Deutsche Wohnen-Aktien angenommen (auf unverwässerter Basis, einschließlich bereits gehaltener Aktien sowie Aktien aus wandelbaren Finanzinstrumenten).
Wesentliche Bedingung für den Vollzug der Offerte war das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 50 %, die für die Realisierung des vollen Synergiepotenzials notwendig ist.

Vonovia wird die finale Quote der regulären Annahmefrist voraussichtlich am 15. Februar 2016 veröffentlichen.



Wichtige Information:
Die angebotenen Vonovia-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA angeboten oder verkauft werden.


Kontakt:

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Leiter Investor Relations
Telefon: 0234-314-2384
Thomas.Eisenlohr@vonovia.de 

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Klaus Markus
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Telefon: 0234 314 - 1149
Klaus.Markus@vonovia.de


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