Vonovia SE
 

DGAP-Ad-hoc News vom 25.01.2016

Vonovia SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Deutsche Wohnen AG

Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
25.01.2016 17:45

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* Vonovia legt Mindestannahmeschwelle unwiderruflich auf 50% fest * Angebotsfrist verlängert sich um zwei Wochen 


Bochum, 25. Januar 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE ("Vonovia") haben im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vonovia für sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG ("Angebot") beschlossen, dass die in der am 1. Dezember 2015 veröffentlichten Angebotsunterlage genannte Mindestannahmeschwelle auf 50 % (unverwässert) festgelegt wird. Diese Festlegung ist unwiderruflich, da weitere Änderungen des Angebots gesetzlich nicht mehr zulässig sind (§ 21 Abs. 6 WpÜG).
Aufgrund der Anpassung der Annahmeschwelle verlängert sich die Annahmefrist des Angebots kraft Gesetzes um zwei Wochen. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG können das Angebot daher noch bis zum 9. Februar 2016, 24:00 Uhr MEZ annehmen.





Wichtige Information:
Die angebotenen Vonovia-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA angeboten oder verkauft werden.

Kontakt:

Deutsche Annington Immobilien SE
Thomas Eisenlohr
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234-314-2384
Thomas.Eisenlohr@deutsche-annington.com 

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Klaus.Markus@deutsche-annington.com


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