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DGAP-PVR News vom 24.03.2015

Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Annington Immobilien SE 

24.03.2015 09:52

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock Group Limited, London, England und Wales hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 17.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,10% (das entspricht 10964255 Stimmrechten) betragen hat.
0,75% der Stimmrechte (das entspricht 2661845 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,42% der Stimmrechte (das entspricht 8578381 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht notwendigerweise der Summe der einzelnen Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.


24.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Deutsche Annington Immobilien SE
              Münsterstraße 248
              40470 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.deutsche-annington.com
 
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