CTS Eventim AG & Co. KGaA
 

DGAP-Ad-hoc News vom 28.03.2011

Bundeskartellamt gibt CTS Eventim AG 'grünes Licht'

CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss
28.03.2011 12:35

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Bundeskartellamt gibt CTS Eventim AG 'grünes Licht' Entflechtungsverfahren eingestellt / Vollzug der Übernahme der See Tickets Germany GmbH gesichert

München, 28. März 2011. Das Bundeskartellamt hat das Mitte August 2010 eingeleitete Entflechtungsverfahren gegen die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) eingestellt. Das Kartellamt hatte in dem Verfahren nachträglich geprüft, ob bei der im Juli 2010 erfolgten Übernahme von 100% der Anteile an der See Tickets Germany GmbH durch CTS Eventim die Voraussetzungen für eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht gegeben waren.

Die CTS EVENTIM AG hatte am 06.07.2010 von der See Tickets International BV mit Sitz in Amsterdam sämtliche Geschäftsanteile an der See Tickets Germany übernommen, zu der auch die Ticket Online Software GmbH, die Ticket Online Sales & Service Center GmbH sowie die Ticket Online Polska Sp zoo, Polen gehören.

In seinem Einstellungsbeschluss stellt das Bundeskartellamt nun ausdrücklich fest, dass die Voraussetzungen für eine Entflechtung nicht vorliegen. Dem dauerhaften Vollzug des Zusammenschlusses steht daher nun nichts mehr entgegen.


Für weitere Informationen: 
Volker Bischoff, CFO, CTS EVENTIM AG, +49 (0)421-3666-233

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