A.S. Création Tapeten AG
 

DGAP-Ad-hoc News vom 14.04.2016

A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
14.04.2016 18:03

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Die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") hatte im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde im Februar 2015 Einspruch eingelegt.
Das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris hat heute das Urteil im Berufungsverfahren verkündet und die von SCE und MCF zu zahlenden Bußgelder auf insgesamt 2,1 Mio. EUR reduziert. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes kann innerhalb eines Monats Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") eingelegt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création im Konzernabschluss 2016 einen Ertrag und Liquiditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR verzeichnen, da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist und aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich - trotz des Einspruchs - im Jahr 2015 bereits in voller Höhe bezahlt werden musste.

A.S. Création hatte sich im Juni 2015 mit den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF geeinigt, dass sich diese mit 2,1 Mio. EUR an dem von der französischen Kartellbehörde verhängten Bußgeld beteiligen. Dieser Betrag, der unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil ist, wurde noch im Juni 2015 an A.S. Création überwiesen. Damit wird das nunmehr vom Berufungsgericht festgesetzte Bußgeld im französischen Bußgeld in Höhe von 2,1 Mio. EUR von den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF übernommen.
Gummersbach, den 14. April 2016

A.S. Création Tapeten AG

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