alstria office REIT-AG
 

DGAP-PVR News vom 05.11.2015

alstria office REIT-AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

alstria office REIT-AG 

05.11.2015 17:35

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die UBS Group AG hat uns für sich selbst und für die UBS AG, die UBS Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die UBS Finanzholding GmbH und die UBS Deutschland AG am 02. November 2015 das Folgende mitgeteilt:
'Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG die erforderlichen Details, welche durch den Sachverhalt, dass der Stimmrechtsanteil nach § 21 WpHG und § 22 WpHG der UBS Group AG, der UBS AG, der UBS Beteiligungs-GmbH & Co. KG, der UBS Finanzholding GmbH und der UBS Deutschland AG (zusammen die 'UBS Gesellschaften') an der alstria office REIT-AG am 27. Oktober 2015 die Schwelle von 10% erreicht und überschritten hat, ausgelöst wurde.

A. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
Hinsichtlich der von uns unmittelbar und mittelbar gehaltenen Stimmrechte gemäß § 27a Abs. 1, Satz 3 WpHG machen wir über die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele folgende Angaben:

Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele, noch der Erzielung von Handelsgewinnen einer UBS Gesellschaft.
Keine der UBS Gesellschaften beabsichtigt derzeit, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der alstria office REIT-AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Hiervon ausgenommen ist der Erwerb im Rahmen der üblichen Aktivitäten eines weltweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmens.

Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der alstria office REIT-AG wird derzeit nicht angestrebt.
Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der alstria office REIT-AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird derzeit nicht angestrebt.

B. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a, Abs. 1, Satz 4 WpHG)

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel teilen wir mit, dass der Erwerb der Stimmrechte durch die UBS Deutschland AG im Rahmen der Tätigkeit der UBS Deutschland AG als Umtauschtreuhänderin für das Tauschangebot der alstria office REIT-AG für die Aktien der DO Deutsche Office AG vom 21. August 2015 erfolgt ist. Der Erwerb der Stimmrechte durch die UBS Group AG, die UBS AG, die UBS Finanzholding GmbH und die UBS Beteiligungs-GmbH & Co. KG erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

Wie bereits mitgeteilt, ist der Stimmrechtsanteil der UBS Gesellschaften nach § 21 WpHG und § 22 WpHG per 29. Oktober 2015 wieder unter die Schwelle von 10% gefallen.'



05.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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              Bäckerbreitergang 75
              20355 Hamburg
              Deutschland
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