VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
 

DGAP-Ad-hoc News vom 23.03.2010

VOLKSWAGEN AG: Volkswagen Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung

VOLKSWAGEN AG / Kapitalerhöhung

23.03.2010 12:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Volkswagen Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung   
Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten der Stamm- und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft beschlossen. Das Grundkapital soll durch Ausnutzung des vorhandenen Genehmigten Kapitals durch die Ausgabe von bis zu 65 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 2,56 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2009 gegen Bareinlagen erhöht werden. Der Beschluss zur Erhöhung des Vorzugskapitals steht noch unter dem Vorbehalt eines voraussichtlich am 26. März 2010 zu fassenden Beschlusses über den Angebots- bzw. Bezugspreis, das Bezugsverhältnis und das endgültige Emissionsvolumen. 
  
Der Nettoemissionserlös aus dem Angebot der neuen Aktien soll der Verbesserung der Kapitalausstattung der Volkswagen Aktiengesellschaft vor dem Hintergrund der geplanten Schaffung eines integrierten Automobilkonzerns mit Porsche dienen. Ferner soll die Kapitalmarkttransaktion der Stärkung der finanziellen Stabilität und Flexibilität sowie der Aufrechterhaltung der bestehenden Kreditratings von Volkswagen dienen.
  
Ein Konsortium von Banken hat sich verpflichtet, die neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen sowie diese den Aktionären im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts unter den im voraussichtlich am 30. März 2010 zu veröffentlichenden Bezugsangebot genannten Bedingungen zum Bezug anzubieten.   
Sämtliche neuen Aktien sollen im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland sowie im Rahmen einer Privatplatzierung an qualifizierte institutionelle Investoren auch außerhalb von Deutschland vorab angeboten werden (die 'Vorabplatzierung'). Diese Vorabplatzierung beginnt voraussichtlich am 24. März 2010(an institutionelle Investoren bereits am heutigen 23. März 2010) und wird vor Beginn der Bezugsfrist abgeschlossen. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien wird voraussichtlich vom 31. März 2010 bis einschließlich 13. April 2010 laufen. Das Angebot findet vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die BaFin statt.  
  
Der Bezugspreis, zu dem die neuen Aktien den Aktionären im Rahmen des mittelbaren Bezugsrechts anzubieten sind, der Angebotspreis für die Vorabplatzierung sowie das endgültige Emissionsvolumen werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und in Abstimmung mit dem Bankenkonsortium im Anschluss an das Bookbuilding im Rahmen der Vorabplatzierung so festgesetzt, dass beide Preise einander entsprechen. Der Bezugspreis und der Angebotspreis werden voraussichtlich am 26. März 2010 bekannt gegeben.
  
Die Großaktionäre der Gesellschaft, die Porsche Automobil Holding SE und die Porsche Gesellschaft m.b.H., die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Qatar Holding Germany GmbH ('Abtretende Aktionäre'), haben sich verpflichtet, ihre Bezugsansprüche auf die neuen Aktien mit Wirkung zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises an die Konsortialbanken abzutreten, vorausgesetzt der Bezugspreis wird entsprechend dem Angebotspreis für die Vorabplatzierung festgesetzt.
  
Die Einbeziehung der neuen Aktien in den Handel im regulierten Markt der Wertpapierbörsen von Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart ist für den 31. März 2010 vorgesehen. Die Zulassung der neuen Aktien an den Wertpapierbörsen in London und Luxemburg sowie an der SIX Swiss Exchange soll ebenfalls am 31. März 2010 oder baldmöglichst danach erfolgen.
  
Die Bezugsrechte für die neuen Aktien sollen in der Zeit vom 31. März 2010 bis einschließlich 9. April 2010 im regulierten Markt (XETRA und Parketthandel) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Voraussichtlich zu Beginn der Bezugsfrist wird das Settlement derjenigen neuen Aktien erfolgen, die auf die von den Großaktionären abgetretenen Bezugsrechte entfallen, während das abschließende Settlement der übrigen neuen Aktien nach Abschluss der Bezugsfrist erfolgt.   
Ein für das öffentliche Angebot erforderlicher Wertpapierprospekt wird unter anderem unter www.volkswagenag.com/ir einsehbar sein.   
Wolfsburg, den 23. März 2010
  
Volkswagen Aktiengesellschaft - Der Vorstand 


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