MAN SE
 

DGAP-PVR News vom 12.09.2013

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE 

12.09.2013 12:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (gemeinsam die 'Mitteilenden') haben uns am 11. September 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG in Bezug auf ihre jeweiligen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen Tag Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.
c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.


12.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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