MAN SE
 

DGAP-Ad-hoc News vom 04.06.2013

MAN SE: Verschlechterung der Ergebniserwartungen im Bereich der MAN Diesel & Turbo SE / keine Änderung der Abfindungs- und Ausgleichsleistungen unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Truck & Bus GmbH

MAN SE  / Schlagwort(e): Prognoseänderung

04.06.2013 11:06

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Wie bereits durch Mitteilung vom 11. April 2013 bekannt gegeben, führen Vertragsrisiken im Zusammenhang mit einem Großauftrag der MAN Diesel & Turbo SE zur Errichtung schlüsselfertiger Dieselkraftwerke zu einem erhöhten Rückstellungsbedarf. Aufgrund des Abschlussberichts der mit der Analyse dieser Risiken beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht der Vorstand der MAN SE davon aus, dass insoweit für das 2. Quartal 2013 weitere Rückstellungen in Höhe von EUR 146 Mio. erforderlich sind. Im laufenden Geschäftsjahr ist außerdem ein signifikanter, so nicht vorhergesehener Rückgang des After Sales-Geschäfts der MAN Diesel & Turbo SE zu verzeichnen. Der Vorstand der MAN SE erwartet, dass aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Schifffahrtsbranche, der europäischen Staatsschuldenkrise sowie der schlechten wirtschaftlichen Lage insbesondere in der bedeutenden Absatzregion Naher Osten die Situation im After Sales-Geschäft der MAN Diesel & Turbo SE auch in den kommenden Jahren weiterhin angespannt bleibt und die ursprünglichen Ergebniserwartungen mittelfristig nicht mehr erfüllt werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen einer Betriebsprüfung einer ehemaligen Organgesellschaft erhebliche steuerrechtliche Risiken für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2006 aufgetreten.

Diese drei Sachverhalte führen kumulativ voraussichtlich dazu, dass die Umsatzrendite der MAN Gruppe insgesamt im Jahr 2013 ganz erheblich unter dem Wert von 2012 liegen wird, während der Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres verbleiben wird.

Die Effekte dieser drei wertmindernden Sachverhalte werden nicht vollständig durch die Wertsteigerung ausgeglichen, die aus der Änderung des Zinsniveaus und der hieraus abzuleitenden Verminderung des Basiszinssatzes resultiert, welche nach der Unterzeichnung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der MAN SE und der Truck & Bus GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, am 26. April 2013 eingetreten ist.

Nach Einschätzung der Vertragsparteien und der beauftragten Bewertungsgutachter KPMG und PwC ergibt sich aus allen vorgenannten Sachverhalten kumulativ eine Minderung des nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Unternehmenswerts um ca. EUR 50 Mio.

Obwohl die Minderung des Unternehmenswerts durch die Wertsteigerung aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes nicht vollständig ausgeglichen wird, haben sich die Vertragsparteien darauf verständigt, die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarte Barabfindung in Höhe von EUR 80,89 sowie den vereinbarten Ausgleichsbetrag von EUR 3,30 brutto bzw. gegenwärtig EUR 3,07 netto je Stamm- und Vorzugsaktie als Garantiedividende bzw. jährlichen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr nicht zu mindern.

MAN SE 

Der Vorstand


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